Gesetzliche Krankenkassen
In Ausnahmefällen, je nach Tarif übernehmen die GK einen Teil der Behandlungskosten. Nichterstattete Rechnungen können als besondere Aufwendung bei der Steuer berücksichtigt werden.
Bitte sich immer vor den Behandlungen informieren.
Private Krankenkassen
Schließen im Allgemeinen die Leistungen der Osteopathie mit ein. Abgerechnet wird über die Ärzte und Heilpraktiker Gebührenverordnung
Auch hier bitte immer vorher informieren.